Zuständigkeit
Die Landesvolksanwältin wird vom Vorarlberger Landtag zur Beratung der Bürger und zur Prüfung ihrer Beschwerden in Angelegenheiten der Verwaltung des Landes bestellt. Dazu gehören alle Verwaltungsangelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes einschließlich der Tätigkeit des Landes als Träger von Privatrechten, auch wenn diese von anderen Rechtspersonen im Auftrag des Landes besorgt werden, sowie die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden und deren Tätigkeit als Träger von Privatrechten.
Seit Juni 2005 ist die Landesvolksanwältin auch Anlaufstelle für Menschen, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis zum Land Vorarlberg oder einer Gemeinde aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, der sexuellen Ausrichtung oder ihres Geschlechtes benachteiligt fühlen oder bei Fördungen und Dienstleistungen des Landes oder einer Gemeinde wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden (Antidiskriminierung).
Die Einleitung von Prüfungsverfahren sowie Beratungen sind nur im Rahmen dieser Zuständigkeit möglich. Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an. Bei anderen Problemen sind wir bemüht, Sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.