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Die Landesvolksanwältin leitet Beschwerden, deren Prüfung nicht in ihre Zuständigkeit fällt, an die zuständigen Einrichtungen weiter. Beschwerden betreffend die Verwaltung des Bundes oder anderer Länder werden an die Volksanwaltschaft  des Bundes (auch zuständig für die Landes- und Gemeindeverwaltung in allen Bundesländern außer Tirol und Vorarlberg) oder den Landesvolksanwalt von Tirol, Beschwerden betreffend die Europäische Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten weitergeleitet. Auch besteht eine Zusammenarbeit mit Ombudsleuten in vielen europäischen Ländern und dem Europäischen Ombudsmann Institut in Innsbruck.

Darüber hinaus sind wir bemüht, Sie über andere Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren, wenn Ihre Anfrage oder Beschwerde nicht in unsere Zuständigkeit fällt (Beratungsstellen).

Die Landesvolksanwältin berichtet regelmäßig an den Vorarlberger Landtag und hält Kontakt mit allen Behörden im Land Vorarlberg. Wichtige Informationen erhalten Sie direkt bei den zuständigen Behörden und Institutionen.

In ihrer Aufgabe als Antidiskriminierungsstelle arbeitet die Landesvolksanwältin von Vorarlberg auch zusammen mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes, dem Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg in Innsbruck, Antidiskriminierungsstellen in anderen Bundesländern, Nichtregierungs-Organisationen mit der Zielsetzung Integration, Gleichbehandlung und Verhinderung von Diskriminierung sowie Vereinigungen betroffener gesellschaftlicher Gruppen.


Landesvolksanwältin von Vorarlberg
Römerstrasse 14 | A 6900 Bregenz

Tel 05574 47 027 | Fax 05574 47 028 | DVR 210 84 76
buero@landesvolksanwaeltin.at

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