Antidiskriminierungsstellen
Die Landesvolksanwältin von Vorarlberg dient als Antidiskriminierungsstelle für alle Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie für sonstige Diskriminierungen in der Regelungskompetenz des Landes, soweit nicht der Patientenanwalt zuständig ist.
Die Zuständigkeit der Landesvolksanwältin zur Information und Prüfung von Beschwerden wegen Diskriminierung betrifft somit den gesamten bisherigen Aufgabenbereich der Landesvolksanwältin für die Verwaltung des Landes und der Gemeinden, darüber hinaus im Rahmen der Regelungskompetenz des Landes auch das Land- und Forstarbeitsrecht, Personalvertretungsrecht sowie private Kindergärten.
Die Landesvolksanwältin ist auch Anlaufstelle für Landeslehrer, welche sich diskriminiert fühlen, hat in diesem Falle aber das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzuwenden (Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Vollzugskompetenz des Landes für das Dienstrecht der Landeslehrer).
Antidiskriminierungsstelle für Patienten von Krankenhäusern, Bewohnern von Pflegeheimen und Klienten von Sozialeinrichtungen ist der Patientenanwalt für das Land Vorarlberg.
Wer sich auf Bundesebene wegen einer Behinderung diskriminiert sieht, kann sich an die Behindertenanwaltschaft wenden, bei Diskriminierung aus anderen Gründen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien, wegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes auch an das Regionalbüro der Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Innsbruck. Antidiskriminierungsstellen gibt es auch in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien.
In seiner Aufgabe als Antidiskriminierungsstelle arbeitet die Landesvolksanwältin von Vorarlberg auch mit Nichtregierungs-Organisationen mit der Zielsetzung Integration, Gleichbehandlung und Verhinderung von Diskriminierung sowie mit Vereinigungen betroffener Gruppen zusammen.